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Aus meinem Blog ·

Der fotografierte Körper: Aktfotografie seit 1839

Der fotografierte Körper: Aktfotografie seit 1839

Die Aktfotografie ist so alt wie die Fotografie selbst — und sie war von Anfang an ein Rechtsfall. Schon in den 1850er-Jahren saßen Pariser Fotografen im Gefängnis, weil sie taten, was in der Malerei seit Jahrhunderten selbstverständlich war. Diese Spannung ist nie verschwunden; sie hat nur ihren Ort gewechselt: vom Gerichtssaal in die Moderationsregeln der sozialen Netzwerke. Dieser Beitrag verfolgt das Genre durch fünf Sprachräume — von den ersten académies über die Ateliers der Zwischenkriegszeit bis zur Rechtslage von heute.

Zu diesem Text. Er ist kunst-, rechts- und berufsgeschichtlich angelegt und wurde in fünf Sprachen recherchiert — auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Alle Jahreszahlen, Urteile und Beträge sind belegt; wo die Quellenlage dünn ist, steht das ausdrücklich dabei. Der Beitrag zeigt keine der besprochenen Fotografien — viele stehen unter Urheberrecht, und Beschreibung leistet hier ohnehin mehr als eine Miniatur. Stattdessen stehen an drei Stellen Bleistiftstudien, die eigens dafür erzeugt wurden und zeigen, wovon der Text jeweils spricht. Die Diagramme sind gezeichnet.

Kapitel 1Paris, 1839–1870: die Erfindung eines Genres

Das Genre beginnt mit einem Schlupfloch. Als die Fotografie 1839 öffentlich wird, ist der nackte Körper in der Malerei ein ehrwürdiges Sujet — in der Fotografie aber ein Problem, weil das neue Medium nicht idealisiert, sondern eine bestimmte Person an einem bestimmten Nachmittag zeigt. Die Lösung heißt académie: eine fotografische Aktstudie, ausdrücklich als Arbeitsvorlage für Maler und Bildhauer deklariert. Als Hilfsmittel der Kunst ist sie erlaubt; als Bild für sich wäre sie es nicht.

Die Konstruktion trug jahrzehntelang, und sie war keine bloße Ausrede. Eugène Delacroix arbeitete tatsächlich so. An zwei Sonntagen, dem 18. und 25. Juni 1854, entstanden in Anwesenheit und nach Regieanweisung des Malers Aufnahmen des Fotografen Eugène Durieu; das in der französischen Nationalbibliothek verwahrte Album umfasst 32 Fotografien, überwiegend von zwei Modellen — einem Mann, in den Notizen „le Bohémien“ genannt, und einer jungen Frau. Delacroix bevorzugte dafür die Kalotypie, das Papierverfahren, dessen weichere Zeichnung ihm für die Übertragung in Malerei geeigneter schien als die harte Schärfe der Daguerreotypie. Auch Gustave Courbet griff auf solche Vorlagen zurück, etwa auf Studien von Julien Vallou de Villeneuve.

Bleistiftzeichnung: sitzende weibliche Figur von hinten, ein Tuch über dem Unterkörper, der Kopf abgewandt.
So sah eine académie aus. Eine Aktstudie diente nicht dem Betrachter, sondern der Werkstatt: Sie hielt eine Haltung fest, damit ein Maler sie später übertragen konnte. Rückenansicht, abgewandter Kopf, ein Tuch als Stütze der Komposition — das ist die Bildsprache, mit der das Genre legal wurde.
Diese und die beiden folgenden Zeichnungen wurden eigens für diesen Beitrag mit einem Bildmodell erzeugt. Sie sind keine historischen Originale, sondern zeigen, wovon der Text spricht.

Zugleich entstand eine Registratur. Die freiwillige Ablieferung fotografischer Abzüge an die Nationalbibliothek beginnt 1851, angestoßen vom Liller Drucker Louis-Désiré Blanquart-Évrard; gesetzlich verpflichtend wird der dépôt légal für Fotografie allerdings erst 1925. Diese Doppelheit — eine Kunstform, die sich als Handwerkszeug ausweist, und ein Staat, der mitzählt — ist das Fundament, auf dem alles Weitere steht.

Denn die Grenze wurde bewacht. Félix-Jacques Moulin, seit 1849 mit eigenem Studio in Paris, wurde 1851 wegen obszöner Arbeiten verurteilt; die Gazette des Tribunaux begründete das mit einem Satz, der die Verlegenheit der Justiz besser beschreibt als jedes Gutachten: Die Werke seien „tellement obscènes que même l'énonciation des titres […] constituerait une atteinte à la morale publique“ — so obszön, dass schon das Nennen der Titel die öffentliche Moral verletzen würde. Über das Strafmaß widersprechen sich die Überlieferungen (ein Monat und 100 Francs in der einen, drei Monate in der anderen Darstellung), und wie viele Bilder beschlagnahmt wurden, ist nicht überliefert. Moulin fotografierte danach im Staatsauftrag Algerien.

Der Fall Auguste Belloc, 1855 Mitglied der Société Française de Photographie, verlief ähnlich: Im Oktober 1860 wurden bei ihm nach einer verbreiteten Darstellung rund 5000 freizügige Aufnahmen beschlagnahmt, er selbst zu drei Monaten Haft verurteilt. (Diese Zahlen stammen aus einer populären Darstellung, nicht aus einer Archivpublikation — sie sind plausibel, aber nicht amtlich belegt.) Gesichert ist der Rest der Geschichte: Was von Bellocs Werk übrig blieb, landete im Enfer, der Giftschrank-Abteilung der Nationalbibliothek, wo verbotene Drucke verwahrt statt vernichtet wurden. Die Bibliothek hat den Bestand 2001 unter dem Titel Obscénités selbst publiziert. Der Staat, der das Genre verfolgte, ist heute sein Archiv.

    Zeitleiste. Von 1839 bis heute, gefiltert nach Sprachraum — Werke, Prozesse, Gesetze und Plattformentscheidungen in einer Reihe. Die Filter zeigen, wie ungleichzeitig die Entwicklung verlief: Während in Paris schon Prozesse geführt wurden, war das Genre anderswo noch nicht erfunden.

    Kapitel 2Der Körper wird Form

    Um 1900 verschiebt sich die Begründung. Die Piktorialisten wollen nicht mehr der Malerei zuarbeiten, sondern selbst Kunst machen — und der Akt ist ihnen dafür das Beweisstück. Alfred Stieglitz fotografierte Georgia O'Keeffe von 1917/18 bis 1937 in über 300 Aufnahmen, Porträts wie Akte, Hände, Torso, Details. Der Bestand, den die National Gallery of Art in Washington als „Key Set“ führt, umfasst insgesamt 1642 Fotografien: 1311 Blätter, die O'Keeffe 1949 schenkte, dazu 331 Porträts von ihr selbst, die 1980 endgültig übereignet wurden. Eine Frau, die selbst Malerin von Rang war, ist damit die meistfotografierte Person der amerikanischen Fotogeschichte — was das Verhältnis von Modell und Fotograf für dieses Werk eher kompliziert als klärt.

    Eine der frühen Ausnahmen von der Regel, dass Männer fotografieren und Frauen posieren, ist Anne Brigman (1869–1950). Sie inszenierte sich selbst nackt in der Sierra Nevada, zwischen Wurzeln und Felsen, und wurde 1908 in den Rang eines „Fellow“ der Photo-Secession erhoben — als einzige Fotografin westlich des Mississippi.

    Die Gegenbewegung kommt aus Kalifornien. 1932 gründet sich um Edward Weston, Ansel Adams und Imogen Cunningham die Gruppe f/64 — benannt nach der kleinsten Blende der Großformatkamera und damit nach maximaler Schärfe von vorn bis hinten. Weston fotografierte Muscheln, Paprikaschoten und Körper mit demselben Blick; Sand, Dünen und Rückenlinien werden ununterscheidbar. Sein Modell und spätere Ehefrau Charis Wilson hat den Unterschied zur damaligen Aktkonvention selbst beschrieben:

    „Nothing could have been farther from ‚Art Poses‘ than Edward's nudes, and I was fascinated by their strong individuality as body portraits.“

    „Nichts hätte weiter von ‚Kunstposen‘ entfernt sein können als Edwards Akte, und mich faszinierte ihre ausgeprägte Individualität als Körperporträts.“

    Charis Wilson, zitiert im Katalog Edward Weston Nudes (Smithsonian Institution)

    Ruth Bernhard, die dieselbe formale Strenge verfolgte, hat den entscheidenden Perspektivwechsel in zwei Sätzen formuliert, die bis heute in jeder ernsthaften Debatte über den Blick auftauchen:

    „When I am in the studio, I am a sculptor with light. […] Men photograph a female nude as if she belonged to them. I photograph a woman as part of the universe.“

    „Im Studio bin ich eine Bildhauerin mit Licht. […] Männer fotografieren einen weiblichen Akt, als gehöre er ihnen. Ich fotografiere eine Frau als Teil des Universums.“

    Ruth Bernhard (Florida Museum of Photographic Arts)
    Bleistiftzeichnung eines weiblichen Torsos, an Schultern und Oberschenkeln angeschnitten, eine Körperhälfte stark schattiert.
    Der Körper als Form. Wo der Ausschnitt Kopf und Gliedmaßen weglässt, liest sich der Körper als Volumen und Linie statt als bestimmte Person — dasselbe Prinzip, das Weston an Dünen und Muscheln erprobte und das Cunningham zu „organischen Formen und geometrischen Gestalten“ führte. Die Abstraktion ist dabei keine Technik, sondern eine Entscheidung darüber, was das Bild über wen aussagt.

    In Europa arbeitet dieselbe Generation experimenteller. Man Ray legt 1924 einer Rückenaufnahme von Kiki de Montparnasse zwei F-Löcher einer Geige auf und nennt das Bild Le Violon d'Ingres — eine Redewendung, die im Französischen „Steckenpferd“ bedeutet und zugleich auf Ingres' Badende anspielt. Ein Abzug hängt heute im Centre Pompidou. André Kertész fotografiert 1933 für die Zeitschrift Le Sourire Körper in Jahrmarkt-Zerrspiegeln; die veröffentlichte Serie Distorsions umfasst zwölf Bilder. Bill Brandt treibt das Verfahren 1945–1960 mit einer alten Weitwinkelkamera so weit, dass Gliedmaßen zu Landschaft werden — 90 dieser Aufnahmen erscheinen 1961 als Perspective of Nudes. Und Harry Callahan fotografiert über fünfzehn Jahre fast nur eine Person: seine Frau Eleanor, bekleidet und nackt, in Wohnungen, im Wasser, im Schnee.

    Der deutschsprachige Raum stellt in dieser Zeit ungewöhnlich viele Fotografinnen: Germaine Krull, deren Werk heute im Museum Folkwang liegt, begann mit Aktstudien, bevor sie zur Ikone der Avantgarde wurde. Trude Fleischmann in Wien machte in den 1920er-Jahren mit Bewegungsstudien nackter Tänzerinnen Furore. Yva — Else Ernestine Neuländer-Simon — führte in Berlin ein erfolgreiches Atelier für Akt, Porträt und Mode und war ab 1936 die Lehrmeisterin des jungen Helmut Newton; als Jüdin erhielt sie Berufsverbot und wurde 1942 in Sobibor ermordet. Es ist keine Fußnote, sondern gehört zur Geschichte des Genres: Das Berliner Aktatelier der Zwischenkriegszeit endete nicht, weil sich der Geschmack änderte.

    Kapitel 3Vier nationale Wege in dasselbe Genre

    Es ist verlockend, die Geschichte der Aktfotografie als eine einzige Linie zu erzählen. Die Recherche in fünf Sprachen zeigt etwas anderes: In jedem Land kam der nackte Körper über eine andere Tür in die Fotografie — über die Kunstreproduktion, über die Gesundheitsbewegung, über die Akademie oder über die Zensur. Diese Eintrittspforte prägt bis heute, worüber dort gestritten wird.

    Der Weg über die Kunstreproduktion

    In Italien kommt der nackte Körper nicht als Modell ins Bild, sondern als Marmor. Leopoldo Alinari eröffnet 1852 in Florenz sein Labor, 1854 gründen die drei Brüder die Firma Fratelli Alinari; ihr Geschäft ist die fotografische Reproduktion von Kunstwerken, und sie werden als erstes Fotounternehmen für die Vatikanischen Museen und den Louvre zugelassen. Über diesen wissenschaftlich beglaubigten Umweg wird die Aktdarstellung in Italien selbstverständlich, lange bevor sie als eigenständige Fotografie auftritt.

    Das Archiv, das dabei entstand, ist eines der größten der Welt: über 5 Millionen Objekte — Glasplatten, Vintage-Abzüge, Negative, Autochrome. Ende 2019 kaufte die Region Toskana den gesamten Bestand, um ihn vor der Zerstreuung zu bewahren.

    Die Kehrseite dieses Weges: Wer den Akt nicht als Antikenzitat betrieb, stand schnell vor Gericht. Das gilt für die deutschstämmigen Fotografen in Süditalien ebenso wie später für die Werbung — Italien besitzt bis heute mit dem Selbstkontrollkodex der Werbewirtschaft (IAP) ein Regelwerk, dessen Artikel 9 Darstellungen untersagt, die „nach Geschmack und Empfinden der Verbraucher als unanständig, vulgär oder abstoßend gelten müssen“.

    Vier Eintrittspforten. Dieselbe Bildgattung, vier verschiedene Legitimationen — und daraus folgend vier verschiedene Konfliktlinien, die bis in die heutige Rechtslage nachwirken.

    Kapitel 4Wo der Staat eingriff

    Die Prozessgeschichte des Genres ist kein Randthema. Sie erklärt, warum Aktfotografie bis heute mit Verträgen, Altersnachweisen und Freigaben arbeitet, wo andere Genres mit einem Handschlag auskommen.

    Taormina: ein Werk wird zweimal vernichtet

    Wilhelm von Gloeden (1856–1931) ließ sich 1878 aus Gesundheitsgründen im sizilianischen Taormina nieder und fotografierte dort über Jahrzehnte junge Einheimische in pseudo-antiker Inszenierung — mit Amphoren, Lorbeer und Ziegenfell, als Verweis auf eine imaginierte Antike. Sein Archiv umfasste nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen 3000 und 7000 Aufnahmen.

    Was danach geschah, ist ein Lehrstück. 1933 ließ die faschistische Polizei rund 1000 Glasnegative und über 2000 Abzüge aus dem Atelier seines Erben beschlagnahmen und vernichten; 1936 wurden weitere rund 1000 Negative zerstört. 1939 folgte eine zweite Beschlagnahme, und der Erbe musste sich vor dem Gericht in Messina verantworten. Seine Verteidigungsschrift berief sich darauf, die Aufnahmen seien „di supremo interesse artistico“ — von höchstem künstlerischem Interesse. Am 17. Oktober 1940 wurde er freigesprochen, nach Berufung der Staatsanwaltschaft bestätigte das Gericht den Freispruch am 30. Mai 1941. Ein erheblicher Teil der Platten kam zerbrochen zurück.

    Der Freispruch kam also — nur eben Jahre nach der Vernichtung. Von den ursprünglich mehreren tausend Platten erwarb die Fondazione Alinari 1999 aus dem Nachlass 878 Glasnegative und 956 Abzüge; das ist im Wesentlichen, was heute noch existiert. Gloedens Vetter Wilhelm von Plüschow, der ihn in die Technik eingeführt hatte, wurde 1908 in Rom verurteilt und 1910 aus Italien ausgewiesen; er fotografierte danach nur noch Landschaften.

    Vereinigte Staaten: vom Postgesetz zum Kunstprozess

    In den USA verlief die Kontrolle über das Postrecht. Der Comstock Act vom 3. März 1873 verbot den Postversand „obszönen“ Materials und machte seinen Namensgeber zum Sonderermittler der Post — betroffen waren neben Verhütungsschriften auch anatomische Bücher. Aufgehoben wurde das Gesetz nie.

    Den bis heute gültigen Maßstab formulierte der Supreme Court am 21. Juni 1973 in Miller v. California. Danach ist ein Werk nur dann obszön, wenn es nach Gemeinschaftsmaßstäben schlüpfrige Interessen bedient, sexuelle Handlungen anstößig darstellt und — der entscheidende dritte Punkt —

    „… whether the work, taken as a whole, lacks serious literary, artistic, political, or scientific value.“

    „… ob dem Werk als Ganzem ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert fehlt.“

    Miller v. California, 1973 — der dritte Teil des sogenannten SLAPS-Tests

    Dieser dritte Punkt ist die Schutzklausel der Kunstfotografie: Wer künstlerischen Wert nachweist, ist außerhalb des Tatbestands. Auf die Probe gestellt wurde er 1990 in Cincinnati. Die Retrospektive The Perfect Moment mit Werken von Robert Mapplethorpe war zuvor in Washington abgesagt worden, nachdem Kongressabgeordnete gegen die staatliche Förderung protestiert hatten — der Kongress kürzte die Mittel der Kunstförderung anschließend um exakt jene 45 000 Dollar, die an Mapplethorpe und einen zweiten Künstler geflossen waren. Das Contemporary Arts Center Cincinnati zeigte die Ausstellung dennoch; Museum und Direktor wurden angeklagt. Von rund 175 gezeigten Fotografien standen sieben im Zentrum des Verfahrens. Die Geschworenen sprachen beide nach zwei Stunden Beratung frei.

    Der Fall hat die Praxis verändert: Er zeigte, dass Museen den Kunstvorbehalt vor Gericht durchsetzen können — und zugleich, dass sie es sich leisten können müssen.

    Eine Warnung zur Quellenlage

    Prozessgeschichten dieser Art zirkulieren oft in verkürzter Form. Bei der Recherche zu diesem Beitrag erwiesen sich mehrere Ausgangsannahmen als unzutreffend — darunter ein Aktenzeichen zum deutschen Widerrufsrecht, die Zuschreibung einer auflagenstarken Nacktkultur-Schrift an den falschen Autor und der Ausstellungsort einer Pariser Akt-Ausstellung von 1997. Alle drei Angaben sind in diesem Text korrigiert. Wo sich Überlieferungen widersprechen — etwa beim Strafmaß gegen Moulin —, steht der Widerspruch ausdrücklich da, statt dass eine Variante zur Tatsache erklärt wird.

    Kapitel 5Das Recht heute: acht Rechtsordnungen im Vergleich

    Wer heute Akt fotografiert, arbeitet nicht mehr gegen Obszönitätsparagraphen, sondern innerhalb des Persönlichkeitsrechts. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr „Darf man das zeigen?“, sondern „Wer bestimmt darüber — und wie lange?“. Genau hier gehen die europäischen Rechtsordnungen auffällig weit auseinander.

    Der wichtigste Unterschied betrifft den Widerruf der Einwilligung. Dass ein Modell zustimmt, ist überall Voraussetzung. Aber was passiert, wenn es die Zustimmung Jahre später zurücknehmen will? Drei Antworten stehen nebeneinander: Österreich und Deutschland lösen es über eine Interessenabwägung, in der die Intimsphäre besonderes Gewicht hat. Spanien und Argentinien erlauben den Widerruf ausdrücklich jederzeit — verpflichten die widerrufende Person aber zum Schadensersatz. Und das Datenschutzrecht der EU legt darüber noch eine eigene Schicht, die den Widerruf grundsätzlich sanktionsfrei stellt.

    Rechtsvergleich. Grundnorm, Einwilligung, Widerruf und Strafnorm in acht Rechtsordnungen. Alle Angaben wurden am amtlichen Text geprüft (RIS, gesetze-im-internet.de, Légifrance, BOE, Fedlex) beziehungsweise an Gerichtsentscheidungen im Volltext. Keine Rechtsberatung — die Darstellung ist eine Übersicht, kein Ersatz für die Prüfung des Einzelfalls.

    Österreich: die offene Abwägung

    Das österreichische Recht kennt keinen Katalog erlaubter Fälle, sondern eine einzige Generalklausel. § 78 UrhG lautet:

    „Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten […] verletzt würden.“

    § 78 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (Österreich)

    Das ist strukturell etwas anderes als das deutsche Modell: Nicht die Einwilligung ist der Anknüpfungspunkt, sondern die Verletzung berechtigter Interessen. Bei einer Aktaufnahme ist dieses Interesse praktisch immer berührt — weshalb die schriftliche Zustimmung in der Praxis unverzichtbar bleibt, obwohl das Gesetz sie nicht ausdrücklich verlangt. Seit dem 1. Jänner 2021 flankiert § 120a StGB das Ganze strafrechtlich: Wer ohne Einwilligung Aufnahmen des Intimbereichs herstellt, wird mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen bestraft; wer solche Aufnahmen zugänglich macht oder veröffentlicht, mit bis zu zwölf Monaten oder 720 Tagessätzen.

    Deutschland: der Widerruf reicht nur bis zur Intimsphäre

    Deutschland arbeitet mit § 22 KUG („Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“) und einem Ausnahmenkatalog in § 23 — darunter, für die Kunstfotografie interessant, „Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“. Diese Ausnahme steht allerdings unter dem Vorbehalt des Absatzes 2: Sie gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird — was bei Aktaufnahmen regelmäßig der Fall ist.

    Die praktisch wichtigste Entscheidung stammt vom 13. Oktober 2015. Der Bundesgerichtshof entschied im Verfahren VI ZR 271/14:

    „Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung – konkludent – beschränkt hat.“

    BGH, Urteil vom 13.10.2015, VI ZR 271/14 (Leitsatz)

    Zwei Dinge sind daran bemerkenswert. Erstens reicht der Anspruch bis in den bloßen Besitz: Schon das Behalten und Betrachten kann unter besonderen Umständen das Persönlichkeitsrecht verletzen. Zweitens ist die Reichweite eng gezogen — es geht um die absolut geschützte Intimsphäre, nicht um jede Einwilligung. Bei einem gewöhnlichen Porträt bleibt der Widerruf die Ausnahme.

    Über allem liegt seit Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung. Ob sie das KUG verdrängt, war lange umstritten; das Oberlandesgericht Köln entschied am 18. Juni 2018 (Beschluss 15 W 27/18), das KUG bleibe über die Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO anwendbar. Für Fotografinnen und Fotografen außerhalb des Medienprivilegs — also für Portfolio, Website, Werbung — hat sich in der Praxis eine Doppelabsicherung eingebürgert: Einwilligung nach § 22 KUG und datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, dazu die Informationspflichten nach Art. 13 und der Löschanspruch nach Art. 17.

    Spanien: Widerruf ja — aber er kostet

    Die spanische Lösung ist die klarste und zugleich die härteste. Das Grundgesetz über den Schutz von Ehre, Privatsphäre und eigenem Bild von 1982 sagt in Artikel 2 Absatz 3:

    « El consentimiento a que se refiere el párrafo anterior será revocable en cualquier momento, pero habrán de indemnizarse en su caso, los daños y perjuicios causados, incluyendo en ellos las expectativas justificadas. »

    „Die im vorstehenden Absatz genannte Einwilligung ist jederzeit widerruflich; gegebenenfalls sind jedoch die verursachten Schäden zu ersetzen, einschließlich der berechtigten Erwartungen.“

    Art. 2.3 Ley Orgánica 1/1982 (Spanien)

    Das Recht, es sich anders zu überlegen, ist also unbedingt — aber es ist nicht kostenlos. Wer den Rückzug erklärt, nachdem ein Bildband gedruckt oder eine Kampagne gebucht wurde, haftet für den entgangenen Nutzen. Dieselbe Konstruktion steht seit 1933 in Argentinien in Art. 31 des Urheberrechtsgesetzes: Widerruf möglich, Schadensersatz geschuldet. Man kann darin die ehrlichere Regelung sehen — sie benennt den Konflikt, statt ihn in eine Abwägung zu verlagern.

    Was überall gleich ist

    Bei allen Unterschieden hat sich in den letzten zehn Jahren ein gemeinsamer Kern gebildet: Die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen ist inzwischen fast überall ein eigener Straftatbestand. Frankreich führte 2016 den Artikel 226-2-1 des Code pénal ein (zwei Jahre Haft, 60 000 Euro), Italien 2019 den Artikel 612-ter des Codice penale (ein bis sechs Jahre und 5000 bis 15 000 Euro), Spanien 2015 den Artikel 197.7 des Código Penal. In Deutschland greift für diesen Fall § 201a StGB seit 2015; Deutschland und Österreich verschärften zum 1. Januar 2021 zusätzlich den Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen (§ 184k bzw. § 120a StGB). Mexiko und Argentinien schufen mit der Ley Olimpia vergleichbare Tatbestände. Das ist die eigentliche Rechtsentwicklung der Gegenwart: Nicht das Zeigen nackter Körper wird verfolgt, sondern das Zeigen ohne Zustimmung.

    Kapitel 6Die neuen Zensoren sind keine Gerichte

    Wer heute darüber entscheidet, welche Aktfotografie ein Publikum findet, trägt keine Robe. Die Moderationsregeln von zwei, drei Unternehmen wirken schneller und flächiger als jedes Obszönitätsgesetz — und sie kennen keine Kunstausnahme im Sinne des Miller-Tests.

    Das anschaulichste Beispiel liefert Tumblr. Die Plattform war jahrelang der zentrale Ort für Aktfotografie außerhalb des Galeriebetriebs, für Amateure, queere Bildkultur und Nischenästhetiken. Am 17. Dezember 2018 trat ein vollständiges Verbot von Erwachseneninhalten in Kraft, ausgelöst dadurch, dass die App wegen gefundenen Missbrauchsmaterials aus Apples Store geflogen war. Die Wirkung war messbar:

    Tumblr nach dem Verbot: Seitenaufrufe je Monat

    In zwei Monaten verlor die Plattform 151 Millionen Aufrufe — rund 29 Prozent. Datenquelle: SimilarWeb.

    Balkendiagramm der monatlichen Seitenaufrufe von Tumblr Dezember 2018: 521 Millionen. Januar 2019: 437 Millionen. Februar 2019: 370 Millionen.
    Zahlen als Tabelle
    MonatSeitenaufrufe
    Dezember 2018 (Verbot ab 17.)521 Mio.
    Januar 2019437 Mio.
    Februar 2019370 Mio.
    Ein Verbot in Zahlen. Der Einbruch traf nicht nur Pornografie: Schätzungen zufolge verlor die Plattform rund ein Fünftel ihrer Nutzerschaft, in queeren Communities nach diesen Angaben deutlich mehr. Für viele Aktfotografinnen und -fotografen verschwand damit das Publikum, nicht nur ein Kanal.

    Bei Instagram verläuft der Konflikt entlang einer einzelnen anatomischen Regel: Weibliche Brustwarzen sind untersagt, mit Ausnahmen für Stillen, Mastektomie-Narben sowie für Nacktheit in Gemälden und Skulpturen — nicht in Fotografien. Die 2012 begonnene Kampagne #FreeTheNipple wurde gerade durch diese Löschpraxis groß. Am 17. Januar 2023 hob das von Meta eingesetzte Oversight Board die Entfernung zweier Beiträge eines nichtbinären Paares auf und rügte grundsätzlich, die Nacktheitsregel beruhe auf einer binären Geschlechtervorstellung, die bei intersexuellen, nichtbinären und trans Personen gar nicht klar anwendbar sei; es forderte „klare, objektive, menschenrechtskonforme Kriterien“.

    Dass automatisierte Regeln keinen Kontext kennen, hatte Facebook schon 2016 vorgeführt, als es Nick Uts Pulitzerpreis-Foto des vietnamesischen Mädchens nach dem Napalmangriff wegen Nacktheit entfernte — auch vom Profil der norwegischen Ministerpräsidentin. Nach öffentlichem Druck nahm das Unternehmen die Entscheidung zurück. Der Fotograf brachte den Fehler auf einen Satz: „That picture shows tragedy, not nudity.“

    Eine französische Pointe zum Thema: Ein Lehrer klagte gegen Facebook, weil sein Konto gesperrt worden war, nachdem er Gustave Courbets L'Origine du monde gepostet hatte — ein Gemälde, das im Musée d'Orsay hängt. Das Pariser Gericht wies 2018 seine Schadensersatzforderung ab, stellte aber ein Fehlverhalten des Unternehmens fest. Der Kläger begründete seine Hartnäckigkeit so: « J'étais vraiment très vexé qu'un peintre du XIXe français, qui est au musée d'Orsay, soit traité indirectement de pornographe. » — Es habe ihn gekränkt, dass ein französischer Maler des 19. Jahrhunderts, der im Musée d'Orsay hängt, indirekt als Pornograf behandelt werde.

    Kapitel 7Was der Markt sagt

    Am Kunstmarkt hat die Frage, ob Aktfotografie Kunst sei, eine unsentimentale Antwort gefunden. Der teuerste je bei einer Auktion verkaufte Fotoabzug ist ein Akt: Man Rays Le Violon d'Ingres erzielte am 14. Mai 2022 bei Christie's in New York 12,4 Millionen Dollar — mehr als fünf Millionen über der oberen Schätzung, die selbst schon die höchste war, die je für eine einzelne Fotografie angesetzt wurde.

    Auktionsrekorde für Fotografien

    Zuschlagspreise in Millionen US-Dollar, inklusive Aufgeld. Zwei der vier Werke sind Aktaufnahmen — darunter der Spitzenwert.

    Balkendiagramm der Auktionsrekorde für Fotografien Man Ray, Le Violon d'Ingres, 2022: 12,4 Millionen Dollar. Andreas Gursky, Rhein II, 2011: 4,34 Millionen. Cindy Sherman, Untitled #96, 2011: 3,89 Millionen. Edward Weston, Nude 1925, 2008: 1,61 Millionen.
    Aktaufnahme andere Fotografie
    Zahlen als Tabelle
    WerkAuktionZuschlag
    Man Ray, Le Violon d'Ingres (1924)Christie's NY, 14.5.202212,40 Mio. $
    Andreas Gursky, Rhein II (1999)Christie's NY, 8.11.20114,34 Mio. $
    Cindy Sherman, Untitled #96 (1981)Christie's NY, Mai 20113,89 Mio. $
    Edward Weston, Nude, 1925Sotheby's NY, 8.4.20081,61 Mio. $
    Elf Jahre lang hielt Gursky den Rekord — bis ihn ein Rückenakt von 1924 fast verdreifachte. Nicht abgebildet, weil kein Akt im engeren Sinn: Stieglitz' Aufnahme von Georgia O'Keeffes Händen aus derselben Serie, die 2006 bei Sotheby's 1,472 Millionen Dollar erzielte und damit bis heute Stieglitz' Rekord ist.

    Unterhalb dieser Spitze ist der Markt bemerkenswert schmal. In Italien etwa erzielte das Auktionshaus Finarte im Oktober 2025 mit 486 000 Euro Gesamtumsatz das beste Ergebnis, das je in Italien für eine Fotografieauktion erreicht wurde — für den gesamten Katalog aus 265 Losen. Zwei Arbeiten von Francesca Woodman, deren entscheidende Jahre 1977/78 in Rom lagen, brachten dabei 10 860 und 14 010 Euro. Zwischen dem Weltrekord und dem europäischen Alltagsmarkt liegen also drei Größenordnungen.

    Kapitel 8Handwerk: alles hängt am Licht

    Technisch ist Aktfotografie Porträtfotografie mit einem größeren Motiv. Die Lichtführung folgt denselben vier Grundmustern, die seit den Malerateliers des 17. Jahrhunderts durchgereicht werden — nur dass ihre Wirkung am Körper deutlicher ausfällt als im Gesicht, weil es mehr Fläche gibt, auf der ein Schatten wandern kann.

    Die entscheidende Größe ist nicht die Leistung der Lampe, sondern ihre Größe im Verhältnis zum Motiv: Je größer die Lichtquelle relativ zum Körper, desto weicher der Übergang von Licht zu Schatten. Ein Fenster ist weich, eine nackte Lampe ist hart. Der zweite Hebel ist die Richtung — und die entscheidet über alles Weitere.

    Draufsicht: Stellung von Lampe, Modell und Kamera Schematische Draufsicht des Studios. Die Lampe wandert je nach Lichtführung um das Modell.
    Draufsicht auf das Studio. Die Kamera steht fest, die Lampe wandert. Die dunkle Hälfte des Kreises zeigt, welche Körperseite im Schatten liegt. Alle vier Muster lassen sich mit einer einzigen Lichtquelle und einem Reflektor umsetzen.
    Bleistiftzeichnung einer stehenden weiblichen Figur von hinten, seitlich beleuchtet: die eine Rückenhälfte bleibt hell, die andere ist dicht schraffiert.
    Seitenlicht am stehenden Modell. Je weiter die Lampe zur Seite wandert, desto mehr Fläche fällt in den Schatten; hier läuft die Grenze über die Körpermitte — zwischen Rembrandt- und Split-Licht. Am Körper wirkt das Muster ungleich stärker als im Gesicht: Es gibt schlicht mehr Fläche, über die der Schatten laufen kann.

    Über die Lichtsetzung hinaus arbeitet das Genre traditionell mit zwei weiteren Mitteln. Das erste ist die Schwarzweiß-Umsetzung: Ohne Hautton verliert der Körper einen Teil seiner Individualität und gewinnt an Form — aus einer bestimmten Person wird eine Linie, ein Volumen, ein Verlauf. Das zweite ist die Auslassung des Gesichts. Ein Akt ohne Gesicht ist kein Porträt mehr; er lässt sich nicht als Aussage über einen bestimmten Menschen lesen. Bill Brandts Weitwinkelverzerrungen und Westons Dünenaufnahmen sind die klassischen Beispiele — und beide zeigen, dass Abstraktion in diesem Genre keine Technik ist, sondern eine Haltung: Sie verschiebt das Bild vom Zeigen zum Sehen.

    Kapitel 9Einwilligung ist Handwerk, nicht Formalität

    Der auffälligste Unterschied zwischen der Aktfotografie von 1990 und der von heute liegt nicht in der Technik, sondern im Ablauf. Was früher als Vertrauenssache zwischen zwei Menschen galt, ist inzwischen ein dokumentierter Prozess — und zwar aus gutem Grund.

    Aus Film und Fernsehen sind dabei Verfahren übernommen worden, die dort seit einigen Jahren Standard sind: das geschlossene Set (nur unmittelbar nötige Personen im Raum), die vorherige schriftliche Verständigung über den Grad der Nacktheit und über Berührung, und die fortlaufende Rückversicherung während der Aufnahme statt einer einmaligen Zustimmung am Anfang. Der Grundsatz lautet, dass Einwilligung jederzeit widerrufbar ist — auch mitten in einer Aufnahme, ohne Begründung.

    Die Model Alliance, eine von Models gegründete US-Organisation, hat diesen Anspruch in einem Satz formuliert, der die Machtfrage klarer stellt als jeder Vertragstext:

    „As models, our images serve a commercial purpose, but our bodies remain ours.“

    „Als Models dienen unsere Bilder einem kommerziellen Zweck, aber unsere Körper bleiben unsere eigenen.“

    Model Alliance, „Models' Bill of Rights“

    Dass es dabei nicht um Prinzipienreiterei geht, zeigen die Fälle, die seit 2017 in mehreren Ländern öffentlich geworden sind. In Spanien machte eine Debatte unter dem Schlagwort follógrafos auf Fotografen aufmerksam, die Bekanntheit und Portfolio-Versprechen einsetzten, um junge Models zu Aufnahmen zu drängen; mehrere Strafanzeigen folgten. In Italien ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber einer Model-Akademie. Die spanische Fachpresse hat aus solchen Fällen einen brauchbaren Prüfstein destilliert: « La clave es descubrir si hay una relación de igualdad entre ambas partes. » — Entscheidend ist die Frage, ob zwischen beiden Seiten ein Verhältnis auf Augenhöhe besteht. Wo es das nicht gibt — wegen Alter, Abhängigkeit, Sprache, Geld oder Ruf —, ist eine Unterschrift wenig wert.

    Im deutschsprachigen Raum hat sich, ohne dass ein Berufsverband dafür eine Satzung verabschiedet hätte, ein recht einheitlicher Ablauf eingespielt. Er lässt sich als Liste schreiben:

    Was vor, während und nach einem Aktshooting geklärt sein sollte

    Branchenpraxis im deutschsprachigen Raum, zusammengetragen aus Fachliteratur und Praxisleitfäden. Zum Abhaken — die Häkchen werden nicht gespeichert.

      Kein Verbandsstandard, sondern gelebte Praxis. Ein eigenständiges, verbandlich verabschiedetes Ethikregelwerk speziell für Aktfotografie existiert im deutschsprachigen Raum nicht — die hier gesammelten Punkte stammen aus Fachzeitschriften und Praxisleitfäden.

      Zwei Punkte daraus verdienen eine Erläuterung. Der Altersnachweis ist keine Schikane: Wer versehentlich eine minderjährige Person fotografiert, macht sich strafbar, unabhängig davon, was ihm gesagt wurde. Zugleich ist die Ausweiskopie selbst ein sensibles Datum und gehört nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit behandelt — mit Löschfrist, nicht als Dauerarchiv.

      Und die Bildauswahl durch das Modell ist der wirksamste Schutz vor späterem Streit. Wer vorab vereinbart, dass nur freigegebene Aufnahmen überhaupt bearbeitet oder gezeigt werden, verhindert genau die Situation, aus der die Rechtsprechung des letzten Jahrzehnts erwachsen ist: dass jemand Bilder von sich in der Welt weiß, die er so nie gewollt hat.

      Kapitel 10Glossar

      Die Begriffe werden in Werbung und Alltagssprache munter vermischt. Sie bezeichnen aber unterschiedliche Dinge — und in Verträgen macht der Unterschied etwas aus.

      SchlussEin Genre, das nie selbstverständlich wurde

      Nach fast zwei Jahrhunderten ließe sich erwarten, dass die Aufregung abgeklungen ist. Sie hat nur die Instanz gewechselt. Auf den Staatsanwalt folgte der Kurator, auf den Kurator der Algorithmus — und der ist, anders als der Miller-Test, für eine Kunstausnahme gar nicht gebaut.

      Bemerkenswert bleibt, wie unterschiedlich die beiden Enden der Skala aussehen. Am oberen steht ein Rückenakt von 1924, für den 2022 mehr bezahlt wurde als je für eine andere Fotografie. Am unteren steht eine Löschentscheidung, die eine Aufnahme in Sekunden aus der Welt nimmt, ohne dass jemand sie begründen müsste. Beides gilt gleichzeitig.

      Was sich in dieser Zeit tatsächlich verschoben hat, ist die Frage, um die gestritten wird. Sie lautet nicht mehr, ob ein nackter Körper gezeigt werden darf — darüber ist in Europa entschieden. Sie lautet, wer darüber verfügt. Die Rechtsentwicklung der letzten zehn Jahre gibt darauf in einem Land nach dem anderen dieselbe Antwort, mit unterschiedlichen Mitteln: die abgebildete Person. Das ist, gemessen an einer Geschichte, die mit beschlagnahmten Glasplatten und zerbrochenen Negativen beginnt, ein bemerkenswert klares Ergebnis.

      AnhangQuellen und Hinweise

      Für diesen Beitrag wurde in fünf Sprachen recherchiert. Die folgende Liste nennt die tragenden Quellen; alle Rechtsnormen wurden am amtlichen Text geprüft.

      Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen

      • § 78 UrhG und § 120a StGB (Österreich) — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
      • §§ 22, 23, 33 KunstUrhG, §§ 201a, 184k StGB (Deutschland) — gesetze-im-internet.de
      • BGH, Urteil vom 13.10.2015, VI ZR 271/14 (Löschanspruch bei intimen Aufnahmen); OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018, 15 W 27/18 (KUG neben der DSGVO)
      • Art. 28 ZGB, Art. 197 StGB (Schweiz) — Schutzalter 16, Kunstvorbehalt in Abs. 9
      • Art. 9 Code civil, Art. 226-1, 226-2, 226-2-1 Code pénal (Frankreich) — Légifrance
      • Artt. 96, 97 Legge 633/1941, Art. 10 Codice civile, Artt. 612-ter, 615-bis, 528 Codice penale (Italien)
      • Ley Orgánica 1/1982 (Art. 2.3, 7.5, 7.7), Art. 197.7 Código Penal (Spanien) — BOE; Art. 31 Ley 11.723 (Argentinien)
      • Miller v. California (1973); Comstock Act (1873); Obscene Publications Act 1959, Protection of Children Act 1978 (Großbritannien)

      Museen, Archive und Institutionen

      • National Gallery of Art, Washington — Alfred Stieglitz Key Set
      • Bibliothèque nationale de France — Album Durieu, Bestand Belloc; Centre Pompidou — Man Ray
      • Archivi Alinari, Florenz; Fondazione Alinari — Bestand Gloeden
      • Museum Folkwang, Essen — Nachlass Germaine Krull; Wien Museum — Trude Fleischmann
      • Tate, Getty Museum, Victoria & Albert Museum, MoMA; Woodman Family Foundation
      • Museo Reina Sofía, MALBA Buenos Aires, Ministerio de Cultura (Premio Nacional de Fotografía)

      Zu den Zahlen

      • Auktionsergebnisse: Christie's und Sotheby's, über Pressemeldungen und Auktionsdatenbanken gegengeprüft.
      • Tumblr-Reichweite: SimilarWeb-Daten, wie sie im März 2019 in der Fachpresse berichtet wurden.
      • Die Angaben zur Beschlagnahme bei Auguste Belloc (1860) stammen aus einer populären Darstellung und sind hier ausdrücklich als nicht archivalisch belegt gekennzeichnet.
      • Zum Strafmaß gegen Félix-Jacques Moulin (1851) widersprechen sich die Überlieferungen; beide Varianten sind im Text genannt.

      Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Recherche im September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Praxis gilt: Maßgeblich ist das Recht am Ort der Aufnahme und am Ort der Veröffentlichung — bei einer Website sind das schnell mehrere Rechtsordnungen zugleich.

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